Uhrzeit 09:00-10:30 Uhr | Datum 27.01.2022

Entscheidungsbefugnisse des WEG-Verwalters nach neuem Recht
Ende 2020 ist die WEG-Reform in Kraft getreten. Sie hat nicht nur die Vertretungsmacht des Verwalters im Außenverhältnis gestärkt (§ 9b Abs. 1 S. 1 WEG), sondern auch seine Entscheidungsbefugnisse im Innenverhältnis (§ 27 WEG). Wie bisher ist der Verwalter für alle dringlichen Maßnahmen zuständig (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG). Neu ist, dass der Verwalter darüber hinaus kraft Gesetzes über alle Maßnahmen der laufenden Verwaltung entscheidet. Oder wie § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG formuliert: Maßnahmen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen. Aber was bedeutet das konkret? Der Vortrag wird dies anhand praxisnaher Beispiele beleuchten. Dabei wird aber auch klar werden, dass eine eindeutige Abgrenzung oft schwierig ist. Das war auch dem Gesetzgeber bewusst. § 27 Abs. 2 WEG sieht deshalb die Möglichkeit vor, dass die Wohnungseigentümer über die Entscheidungsbefugnisse des Verwalters beschließen können. Jeder Verwalter sollte im eigenen Interesse darauf drängen, dass solche Beschlüsse gefasst werden. Indem die Wohnungseigentümern Leitlinien für die Entscheidungskompetenzen des Verwalters aufstellen, wird Rechtssicherheit geschaffen und das Haftungsrisiko des Verwalters minimiert. Im Rahmen des Vortrags wird erläutert, auf was bei der Beschlussfassung zu achten ist, und dabei auch Musterbeschlüsse vorgestellt. Eines ist nach der Reform aber auch klar: Die Regelung von Zuständigkeiten hat im Verwaltervertrag nichts mehr zu suchen.
Der Referent

Dr. Felix Wobst, Notar Gerolzhofen
Felix Wobst ist Notar im bayerischen Gerolzhofen.
Zuvor war er an das Bundesjustizministerium nach Berlin abgeordnet und hat dort maßgeblich an der WEG-Reform mitgearbeitet. Zuletzt erschien von ihm gemeinsam mit Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter das Buch „WEG-Reform 2020: Das Wohnungseigentumsrecht nach dem WEMoG“.
Die Kosten
39,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Technische Hinweise:
Für die Teilnahme reicht ein Computer, Internetzugang und ein Telefon, evtl. auch die Audiofunktion am Computer. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich. Hinweise zum technischen Ablauf gibt es bei der Buchungsbestätigung.
Bitte lösen Sie bis spätestens 2 Stunden vor Beginn Ihre Bestellung aus.
Weiterbildungspflicht nach MaBV: Die Teilnahme wird angerechnet!
Für die Teilnahme an unserer Webinar-Reihe erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Diese können Sie zum Nachweis Ihrer Weiterbildungspflicht nutzen. Ihre Teilnahme bestätigen wir mit 90 Minuten.
Veranstalter
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Reinsburgstraße 82
70178 Stuttgart
Tel: 0711 2388634
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